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TIPPS 2 - was können Sie tun als Mitbetroffene/r?

 

Wenn sich die allgemeine Situation etwas gefangen hat (oder sie mit dem Menschen, um den es geht, nicht in einem Haushalt wohnen) und man (wieder) friedlich miteinander umgehen kann, kann man sich weiter um die jetzt erforderlichen Schritte kümmern.

 

Wer einem Suchtkranken helfen will, muss zunächst zwei Dinge lernen:

 

Keine Missachtung aufkommen lassen

      und

Jede unverdiente Verwöhnung vermeiden

 

Das klingt eigentlich ganz einfach, das ist es aber nicht.

Gerade wenn z.B. eine Beziehung noch neu ist, besteht die Gefahr, dass man aus Liebe immer und immer wieder versucht, Verständnis für die Handlungen eines Suchtkranken aufzubringen. Dass man immer und immer wieder alles verzeiht. Man hofft immer und immer wieder, dass der Suchtkranke aus Liebe aufhören wird zu trinken und entschuldigt übelste Lügen und schlechtes Benehmen. Aber auch in "alten Ehen" besteht schnell die Gefahr, dass sich alles in "eingefahrenen Bahnen" bewegt - man reagiert wie man es seit langer Zeit gewohnt ist. Jeder der Beteiligten weiß, was der Andere tun oder sagen wird und dieses eingefahrene Programm läuft täglich von Neuem ab.

 

Was also ist die Zauberformel, mit dem man den Menschen, um den man sich große Sorgen macht, aus den Armen der Sucht herausreißen kann?

 

Diese Formel lautet:: liebevoll - konsequent Grenzen setzen

 

 

Sie verstehen nicht?

 

Der suchtkranke Mensch muss lernen, was ein Nein bedeutet - das ist notwendig, damit er aufgerüttelt wird.

Der suchtkranke Mensch darf nicht länger für sein Verhalten "belohnt" werden, das macht ihn wach.

Der suchtkranke Mensch muss entdecken, dass er nicht weiter ohne Folgen "sich- gehen- lassen" betreiben darf.

Der suchtkranke Mensch muss SIE für voll nehmen und jedem Ihrer Worte glauben können.

Der suchtkranke Mensch wird erstaunt feststellen, dass sich seine Umgebung nicht mehr alles gefallen lässt.

Der suchtkranke Mensch wird aus seiner Lethargie aufgeschreckt.

Liebevoll-konsequent.

 

Verstehen Sie nicht falsch - wir geben Ihnen hier keine Anleitung zum Verlassen Ihres Mannes oder Ihrer Freundin, keine Anleitung, wie Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter verstoßen sollen. 

Ganz im Gegenteil - 

vermitteln Sie liebevoll-konsequent, dass Sie zu diesem kranken Menschen halten, wenn er sich an einige Regeln hält.      

Aber eben nur dann.

Hält er sich nicht an die Regel - halten Sie auch nicht länger zu ihm.

 

Und nun braucht es Ihre Konsequenz - stellen Sie diese Regeln auf.

Machen Sie einen Handel - tust Du dies - tue ich das - 

Legen Sie zum Beispiel einen Termin etwa 4 Wochen in der Zukunft fest, an dem sie NACHWEISLICH erleben wollen, dass er/sie etwas getan hat - zum Beispiel eine Drogenberatungsstelle aufgesucht zu haben. Es wird Ihnen sicherlich noch etwas zu Ihrer Situation passenderes einfallen. 

Anfänglich sollten diese Regeln noch relativ leicht durchführbar sein

 

Und geben Sie gleich bekannt, was Sie (nicht mehr) tun werden, wenn diese Regel nicht eingehalten werden wird. 

 

Wenn das diesbezüglich gemachte Versprechen von dem Kranken nicht eingehalten wird, machen Sie UNBEDINGT wahr, was Sie angekündigt haben. 

Drohen Sie niemals mit einer Sache, die Sie dann nicht auch durchführen.  

Man kann niemanden für ernst nehmen (auch Sie würden das nicht tun) der zum zwanzigsten Mal (zum Beispiel mit Auszug) droht und es doch nie tut.

Bleiben Sie fest und konsequent!

Darauf kommt es an.

Wenn Sie das jetzt nicht durchhalten, ist die ganze Sache gefährdet.

 

Es liegt in Ihrer Hand Zuwendung und Konsequenz zu verbinden. Wer es wirklich gut mit einem Suchtkranken meint, der versteht, dass er der Sucht in die Hände spielt, wenn er den Kranken immer so weiter und weiter treiben lässt - wenn Sie also dulden und erdulden, was mit Ihnen beiden geschieht. 

Stoppen Sie die Sache - Sie bekommen hier eine "Gebrauchsanweisung" dafür.

 

Auf der nächsten Seite werden Sie etwas über die Denkweise eines Suchtkranken erfahren, 

dass Sie sicherlich nicht begeistern wird.

© Alle Rechte vorbehalten für A.i.d.A, Arbeitskreis Alkohol in der Alltagswelt e.V. (B. H.)

Stand: 25. Oktober 2008